Aufschrift "ZAHLEN & FAKTEN: 32. Tätigkeitsbericht der saarländischen Aufsichtsbehörde von 2023, Im Hintergund ist ein Notizbuch, ein Kugelschreiber und Dokumente mit Datentabellen zu sehen

Die Notwendigkeit von Datenschutz steigt: 32. Tätigkeitsbericht der saarländischen Aufsichtsbehörde

Die Notwendigkeit von Datenschutz steigt auch bei uns im Saarland.

Starker Anstieg von Datenschutzverletzungen

Im Saarland zeigt der 32. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Datenschutzzentrums (ULDZ) für das Jahr 2023 einen starken Anstieg der Datenschutzverstöße. Mit 727 gemeldeten Fällen - fast doppelt so viele wie im Vorjahr - setzt sich der Trend zu mehr Datenschutzverstößen fort.

Hinzu kamen 11 Verwarnungen, 10 Untersagungsverfügungen und 9 Bußgelder mit einer Gesamtsumme von über 208.000 Euro.

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Was wird von der Aufsichtbehörde geprüft

Die Behörde befasste sich mit einer Vielzahl von Themen, darunter:

  • die Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz und Einsicht und Kontrollmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers
  • Einwilligungserklärungen z.B. in Gesundheitseinrichtungen oder zu Werbezwecken
  • Beschwerden hinsichtlich Auskunfts- und Löschansprüchen
  • Social Media
  • Einsatz künstlicher Intelligenz
  • Telefonmarketing B2B Bereich
  • datenschutzrechtliche Pflichten für Entwickler (privacy by design)

Ausblick/ Fazit

Wir gehen davon aus, dass die Bußgeldverfahren nicht nur im Saarland, sondern bundesweit zunehmen werden. Gründe hierfür sind zum einen diverse Sicherheitsvorfälle im Jahr 2023 (z.B.: Ransomware-Angriff auf die Hotelkette Motel One) und zum anderen die vom EuGH geklärte Frage der Zurechnung von Datenschutzverstößen bei juristischen Personen (Deutsche Wohnen). Insbesondere dürften sich die Behörden wieder trauen, hohe Bußgelder zu verhängen und noch laufende Verfahren mit größerer Rechtssicherheit zum Abschluss zu bringen.

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