WICHTIGE INFO: Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen mit mindestens 50 bis 249 Mitarbeitern!

WICHTIGE INFO: Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen mit mindestens 50 bis 249 Mitarbeitern!

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist bereits am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel Whistleblower vor Repressalien (z.B. Abmahung, Kündigung) zu schützen und eine sichere Meldung von Verstößen zu ermöglichen.

Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten bereits seit dem 2. Juli 2023. Für Unternehmen mit mindestens 50 bis 249 Beschäftigten gilt das Gesetz ab dem 17. Dezember 2023.

Was haben Unternehmen zu beachten?

Unternehmen müssen eine interne Meldestelle einrichten, die es ermöglicht Hinweisgebern Verstöße zu melden. Außerdem ist sicherzustellen, dass sie vor möglichen Repressalien geschützt werden und ihre Identität vertraulich behandelt wird.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Ab dem 1. Dezember 2023 drohen außerdem Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn die Vorschriften dieses Gesetzes nicht eingehalten werden!

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